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Hausverwaltung vor Ort

Hausverwaltung für Frankfurt am Main

Saleo Property Management verwaltet Eigentümergemeinschaften in Frankfurt von Wiesbaden aus, von Sachsenhausen, Bornheim und dem Nordend über Bockenheim und Niederrad bis Höchst und Bergen-Enkheim. Wir übernehmen Gemeinschaften jeder Größe, kleine Häuser ausdrücklich. Auf Wunsch betreuen wir auch die Mietverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen.

Was unterscheidet Saleo von anderen Verwaltungen?

Wir verwalten digital. Jeder Eigentümer sieht Hausgeld, Abrechnungen, Beschlüsse und Unterlagen jederzeit in unserer App Saleo OS, Schäden werden mit Foto gemeldet, und an der Versammlung kann man auch per Video teilnehmen. Telefonisch sind wir täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Wir sind zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG mit Erlaubnis nach § 34c GewO.

Was kostet eine Hausverwaltung in Frankfurt bei Saleo?

29,90 Euro je Wohnung und Monat, mindestens 119 Euro für die Gemeinschaft. Für die ersten zwölf Gemeinschaften gilt dauerhaft ein Gründungspreis von 24,90 Euro, mindestens 99 Euro. Einmalig für die Übernahme 19 Euro je Einheit, mindestens 299 Euro, zum Gründungspreis die Hälfte. Alle Preise enthalten die Umsatzsteuer. Die Mietverwaltung für einzelne vermietete Wohnungen kostet 19,90 Euro im Monat, zum Gründungspreis 14,90 Euro. Was über den digitalen Alltag hinausgeht, etwa Briefe per Post oder Termine vor Ort auf Wunsch, kostet extra. Alle Preise dafür stehen in Anlage 2 des Verwaltervertrags.

Gilt in Frankfurt die Mietpreisbremse?

Frankfurt steht auf der Liste der hessischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Dort darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, Mieterhöhungen in laufenden Verträgen sind auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt, und nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung gilt eine längere Kündigungssperrfrist.

Die geltende Verordnung läuft am 25. November 2026 aus. Im Juni 2026 hat das Amtsgericht Frankfurt die Verlängerung vom November 2025 in einem Einzelfall für unwirksam gehalten. Die Landesregierung hat im September 2026 den Entwurf einer neuen Verordnung vorgelegt, in der Frankfurt weiter enthalten ist. Danach soll die Mietpreisbremse für drei weitere Jahre gelten und die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung von acht auf sechs Jahre sinken. Verabschiedet werden soll sie voraussichtlich Mitte November 2026. Wer in Frankfurt neu vermietet oder die Miete erhöht, sollte den Stand deshalb vorher prüfen lassen. Mit unserer Mietverwaltung übernehmen wir das für dich.

Gibt es in Frankfurt einen Mietspiegel?

Ja. Frankfurt hat einen qualifizierten Mietspiegel. Er ist die wichtigste Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen, etwa bei einer Mieterhöhung oder bei der Frage, ob eine Neuvermietung unter die Mietpreisbremse fällt.

Welches Gericht ist in Frankfurt zuständig?

Streit um Beschlüsse der Gemeinschaft entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt (§ 43 WEG). Für Anlagen in Frankfurt ist das das Amtsgericht Frankfurt am Main. Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung erhoben werden.

Welche Regeln gelten für Rauchmelder in Frankfurt?

In Hessen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, Rauchwarnmelder haben. Einbauen muss sie der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft sorgt, wer in der Wohnung wohnt, außer der Eigentümer hat die Wartung übernommen (Hessische Bauordnung).

Wo finden die Versammlungen statt?

Digital, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat, sonst an einem gut erreichbaren Ort in Frankfurt, mit der Möglichkeit, per Video teilzunehmen. Einmal im Jahr sehen wir uns die Anlage vor Ort an.

Mit Saleo

Der Wechsel ist einfacher, als viele denken. Wir holen die Unterlagen bei eurer bisherigen Verwaltung ab, richten alles ein und laden jeden Eigentümer in die App ein. Wie ein Verwalterwechsel rechtlich abläuft, steht in unserem Ratgeber.

Angebot für eure WEG anfragen

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.