Ratgeber
Kaufen, verkaufen, erben. Wenn eine Wohnung den Eigentümer wechselt
Beim Eigentümerwechsel geht es um drei Fragen: Was muss der Käufer wissen, wer zahlt ab wann das Hausgeld, und was passiert mit offenen Beträgen?
Welche Unterlagen braucht ein Käufer?
Die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der letzten Versammlungen, die Beschluss-Sammlung, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung und den Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage. Daraus sieht er, welche Kosten anfallen, welche Maßnahmen beschlossen sind und ob größere Ausgaben bevorstehen.
Muss die Verwaltung dem Verkauf zustimmen?
Nur, wenn die Teilungserklärung das vorsieht (§ 12 Abs. 1 WEG). Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund verweigert werden (§ 12 Abs. 2 WEG). Der Notar fordert sie bei der Verwaltung an.
Ab wann zahlt der Käufer Hausgeld?
Gegenüber der Gemeinschaft schuldet das Hausgeld, wer im Grundbuch als Eigentümer steht. Bis zur Umschreibung bleibt das der Verkäufer. Im Kaufvertrag wird meist vereinbart, dass der Käufer die Kosten schon ab der Übergabe trägt. Das gilt dann zwischen euch beiden, ändert aber nichts daran, von wem die Gemeinschaft das Geld verlangt.
Muss ich die Schulden des Vorbesitzers zahlen?
Rückstände, die der Verkäufer hat auflaufen lassen, schuldet er selbst. Anders kann es bei Nachzahlungen aus einer Jahresabrechnung sein, die erst nach dem Eigentümerwechsel beschlossen wird. Kläre vor dem Kauf mit der Verwaltung, ob Rückstände bestehen, und regelt im Kaufvertrag, wer eine spätere Nachzahlung trägt.
Was passiert mit der Rücklage?
Sie bleibt bei der Gemeinschaft. Der Verkäufer bekommt seinen Anteil nicht ausgezahlt, der Käufer übernimmt ihn mit der Wohnung. Deshalb spielt die Höhe der Rücklage oft beim Kaufpreis eine Rolle.
Ich habe eine Eigentumswohnung geerbt. Was muss ich tun?
Mit dem Erbfall wirst du Eigentümer, auch bevor das Grundbuch berichtigt ist (§ 1922 BGB). Ab dann schuldest du das laufende Hausgeld. Schick der Verwaltung eine Kopie des Erbscheins oder des notariellen Testaments mit der Eröffnungsniederschrift. Beim Grundbuchamt beantragst du die Berichtigung. Das ist gebührenfrei, wenn du den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall stellst.
Gibt es mehrere Erben, gehört die Wohnung euch gemeinsam, und ihr stimmt in der Versammlung gemeinsam ab (§ 25 Abs. 2 WEG). Benennt am besten eine Person als Ansprechpartner für die Verwaltung.
Mit Saleo
Die Unterlagen für Käufer, Notar und Bank stellen wir zusammen, und nach der Umschreibung laden wir den neuen Eigentümer in die App ein.
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.