Ratgeber
Schaden im Haus. Wer ist zuständig, und wer zahlt?
Bei jedem Schaden stellt sich dieselbe Frage: Gehört das kaputte Teil der Gemeinschaft oder dir? Davon hängt ab, wer repariert und wer bezahlt.
Im Notfall zuerst
Bei Feuer oder Gefahr für Menschen ruf sofort 112, bei einer Straftat 110. Bei Gasgeruch kein Licht und keine Klingel betätigen, Fenster öffnen, das Haus verlassen und von draußen 112 anrufen. Bei einem Wasserrohrbruch dreh den Haupthahn zu, wenn du ihn erreichst. Jeder Eigentümer darf Maßnahmen treffen, die einen unmittelbar drohenden Schaden abwenden (§ 18 Abs. 3 WEG). Danach meldest du den Schaden der Verwaltung.
Was gehört der Gemeinschaft, was mir?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück und alles, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes nötig ist: tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus, Keller, zentrale Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnung. Fenster und Wohnungseingangstür gehören in aller Regel ebenfalls dazu (§ 5 Abs. 2 WEG).
Zu deinem Sondereigentum gehören die Räume deiner Wohnung und was sich darin verändern lässt, ohne andere zu beeinträchtigen: nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte (§ 5 Abs. 1 WEG). Die Teilungserklärung kann das im Einzelnen anders regeln. Ein Blick hinein lohnt sich vor allem bei Fenstern und Balkonen.
Wer zahlt?
Die Reparatur von Gemeinschaftseigentum organisiert die Verwaltung, bezahlt wird aus der Gemeinschaftskasse nach dem Verteilerschlüssel (§ 16 Abs. 2, § 19 Abs. 2 WEG). Schäden an deinem Sondereigentum trägst du selbst. Hat die Teilungserklärung dir die Kosten für bestimmte Teile auferlegt, etwa für die Fenster deiner Wohnung, gilt diese Regel.
Wasserschaden. Welche Versicherung zahlt?
Die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft deckt Leitungswasserschäden am Gebäude, einschließlich fest eingebauter Teile wie Estrich oder Fliesen. Möbel, Kleidung und Geräte sind Sache deiner Hausratversicherung. Hat die Gebäudeversicherung einen Selbstbehalt, regelt die Gemeinschaft, wer ihn trägt. Melde einen Wasserschaden sofort, damit die Verwaltung ihn fristgerecht bei der Versicherung anzeigen kann. Ausführlich erklären wir das auf der Seite zum Wasserschaden in der Eigentumswohnung.
Schimmel. Wer ist schuld?
Das hängt von der Ursache ab. Ist das Gebäude schuld, etwa durch eine undichte Fassade oder eine Wärmebrücke, ist es Sache der Gemeinschaft. Entsteht der Schimmel durch zu wenig Lüften oder Heizen, ist es Sache dessen, der die Wohnung nutzt. Oft muss ein Sachverständiger die Ursache klären.
Ich bin Mieter. Was muss ich tun?
Melde jeden Schaden sofort deinem Vermieter. Dazu bist du verpflichtet (§ 536c BGB). Der Vermieter klärt mit der Verwaltung, ob es um Gemeinschaftseigentum geht.
Rauchmelder. Wer ist zuständig?
In Hessen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, Rauchwarnmelder haben. Einbauen muss sie der Eigentümer. Für die Funktion ist zuständig, wer in der Wohnung wohnt, außer der Eigentümer hat die Wartung selbst übernommen (Hessische Bauordnung). Viele Gemeinschaften vergeben Einbau und Wartung per Beschluss einheitlich an einen Fachbetrieb.
Mit Saleo
In Saleo OS meldest du einen Schaden mit Foto direkt in der App, und du siehst jederzeit, wie weit die Reparatur ist.
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.