Ratgeber
Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest
Jeden Monat geht Hausgeld von deinem Konto ab, einmal im Jahr kommt die Abrechnung, und manchmal steht darin eine Nachzahlung. Hier steht, woraus sich das zusammensetzt und wo du nachsehen kannst.
Wofür zahle ich Hausgeld?
Das Hausgeld ist ein monatlicher Vorschuss auf die Kosten der Gemeinschaft. Die Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den die Eigentümer jedes Jahr beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG). Darin stecken die laufenden Kosten des Hauses wie Versicherung, Allgemeinstrom, Hausmeister, Reinigung und Müll, dazu die Kosten der Verwaltung, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum und der Beitrag zur Erhaltungsrücklage.
Warum zahle ich mehr als mein Nachbar?
Die Kosten werden nach einem Verteilerschlüssel aufgeteilt. Wenn nichts anderes geregelt ist, gilt der Miteigentumsanteil, der im Grundbuch steht (§ 16 Abs. 2 WEG). Eine größere Wohnung hat meist einen größeren Anteil und trägt entsprechend mehr. Die Gemeinschaft kann für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten per Beschluss einen anderen Schlüssel festlegen, etwa nach Wohnungen oder nach Verbrauch.
Heiz- und Warmwasserkosten werden zum großen Teil nach Verbrauch verteilt, in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent (§§ 7, 8 HeizkostenV). Der Rest geht nach Fläche.
Was steht in der Jahresabrechnung?
Nach Ende des Jahres rechnet die Verwaltung ab, was wirklich ausgegeben wurde, und stellt es deinen Vorschüssen gegenüber. Beschlossen wird dann nur noch, ob du etwas nachzahlst oder ob Vorschüsse angepasst werden (§ 28 Abs. 2 WEG). Dazu kommt jedes Jahr ein Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklage und der Konten der Gemeinschaft (§ 28 Abs. 4 WEG).
Du hast das Recht, die Belege einzusehen (§ 18 Abs. 4 WEG). Wenn dir eine Position unklar ist, frag vor der Versammlung nach.
Warum muss ich nachzahlen?
Weil im Jahr mehr ausgegeben wurde, als über die Vorschüsse hereinkam, etwa durch gestiegene Energiepreise oder eine Reparatur. Die Nachzahlung wird mit dem Beschluss über die Abrechnung fällig. Bist du mit dem Beschluss nicht einverstanden, musst du innerhalb eines Monats klagen (§ 45 WEG). Mehr dazu auf der Seite zur Eigentümerversammlung.
Was ist die Erhaltungsrücklage?
Das Sparkonto des Hauses für größere Reparaturen, etwa Dach, Fassade oder Heizung. Eine angemessene Rücklage anzusammeln gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Das Geld gehört der Gemeinschaft. Wenn du deine Wohnung verkaufst, bleibt dein Anteil im Haus und wird nicht ausgezahlt.
Was ist eine Sonderumlage?
Reicht die Rücklage für eine Maßnahme nicht, kann die Gemeinschaft eine einmalige Zahlung beschließen. Sie wird nach demselben Schlüssel verteilt wie die übrigen Kosten.
Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?
Melde dich so früh wie möglich bei der Verwaltung, am besten bevor eine Lastschrift platzt. Offenes Hausgeld wird gemahnt, es fallen Verzugszinsen an, und die Gemeinschaft kann den Betrag gerichtlich einfordern. Hausgeldrückstände sind in einer Zwangsversteigerung bevorrechtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG). Bei Saleo gibt es keine Ratenvereinbarungen, weil die Gemeinschaft ihre laufenden Rechnungen mit dem Hausgeld aller Eigentümer bezahlt.
Kann ich Teile des Hausgelds von der Steuer absetzen?
Ja, wenn du selbst in der Wohnung wohnst. 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister, Treppenreinigung oder Winterdienst mindern deine Einkommensteuer, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen gilt dasselbe, höchstens 1.200 Euro (§ 35a EStG). Deinen Anteil weist die Verwaltung mit der Jahresabrechnung aus. Vermietest du die Wohnung, setzt du die Kosten stattdessen als Werbungskosten ab.
Mit Saleo
In Saleo OS siehst du deinen Kontostand, deine Zahlungen und die Abrechnung jederzeit selbst, ohne nachzufragen.
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.