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WEG-Lexikon

Abrechnungsspitze

Die Abrechnungsspitze ist der Unterschied zwischen deinem Kostenanteil laut Jahresabrechnung und den Vorschüssen, die du nach Wirtschaftsplan zahlen solltest.

Mit der Jahresabrechnung beschließen die Eigentümer nur noch über die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse. Das ist die Abrechnungsspitze. Ist dein Kostenanteil höher als das Soll aus dem Wirtschaftsplan, zahlst du nach. Ist er niedriger, bekommst du ein Guthaben.

Die Vorschüsse selbst stehen dabei nicht noch einmal zur Abstimmung. Sie sind schon mit dem Wirtschaftsplan beschlossen. Ob du sie tatsächlich gezahlt hast, ändert die Abrechnungsspitze nicht. Offene Vorschüsse bleiben eine eigene Forderung der Gemeinschaft.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 2 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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