Für Eigentümer
Verwalter-Check: Wie gut ist deine Hausverwaltung?
Zehn Fragen, zwei Minuten. Am Ende siehst du, wo deine Verwaltung ihre Pflichten erfüllt und wo nicht, jeweils mit der Stelle im Gesetz. Deine Antworten bleiben in deinem Browser, wir speichern nichts.
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Bekommt ihr die Jahresabrechnung für das Vorjahr innerhalb von sechs Monaten nach Jahresende?
Die Verwaltung muss nach Ablauf des Kalenderjahres abrechnen. Gerichte sehen meist ein halbes Jahr als angemessen an. Wer im Herbst noch auf die Abrechnung des Vorjahres wartet, wartet zu lange. Mehr im Lexikon
§ 28 Abs. 2 WEG
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Bekommt ihr jedes Jahr einen Vermögensbericht?
Seit 2020 Pflicht: Er zeigt, wie viel in der Erhaltungsrücklage ist und welches Vermögen die Gemeinschaft hat. Viele Verwaltungen lassen ihn bis heute weg. Mehr im Lexikon
§ 28 Abs. 4 WEG
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Gibt es für dieses Jahr einen beschlossenen Wirtschaftsplan?
Ohne Wirtschaftsplan gibt es keine verlässliche Grundlage für das Hausgeld. Er wird jedes Jahr aufgestellt und beschlossen. Mehr im Lexikon
§ 28 Abs. 1 WEG
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Lädt die Verwaltung mindestens einmal im Jahr zur Versammlung ein, mit mindestens drei Wochen Vorlauf?
Einmal im Jahr ist Pflicht, die Einladung kommt in Textform mit Tagesordnung und in der Regel drei Wochen vorher. Mehr im Lexikon
§ 24 Abs. 1 und 4 WEG
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Kannst du die Beschluss-Sammlung einsehen, und ist sie aktuell?
Jeder Beschluss gehört unverzüglich in die Sammlung, und jeder Eigentümer darf hineinschauen. Mehr im Lexikon
§ 24 Abs. 7 und 8 WEG
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Ist eure Verwaltung zertifiziert nach § 26a WEG?
Seit dem 01.12.2023 hat jeder Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, mit einer engen Ausnahme für sehr kleine, selbst verwaltete Gemeinschaften. Mehr im Lexikon
§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG
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Werden Beschlüsse zügig umgesetzt, und erfährst du, wie der Stand ist?
Die Verwaltung muss Beschlüsse durchführen. Wenn eine beschlossene Reparatur nach Monaten noch nicht beauftragt ist, läuft etwas schief. Mehr im Lexikon
§ 27 WEG
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Antwortet die Verwaltung auf Fragen und Schadensmeldungen innerhalb weniger Werktage?
Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Aber bei Schäden zählt jeder Tag, und wer wochenlang auf eine Antwort wartet, hat keine Verwaltung, die für ihn arbeitet. Mehr im Lexikon
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Kannst du Abrechnung, Belege und Kontoauszüge der Gemeinschaft einsehen, wenn du willst?
Jeder Eigentümer darf die Verwaltungsunterlagen einsehen. Gute Verwaltungen machen das einfach, statt es zu erschweren. Mehr im Lexikon
§ 18 Abs. 4 WEG
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Liegt das Geld der Gemeinschaft auf einem eigenen Konto der Gemeinschaft?
Das Hausgeld gehört der Gemeinschaft. Es gehört auf ein Konto der Gemeinschaft und getrennt vom Geld der Verwaltung. Mehr im Lexikon
§ 9a WEG
Mehr zum Ablauf eines Wechsels steht im Ratgeber Verwalterwechsel in der WEG.
Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.