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WEG-Lexikon

Vermögensbericht

Der Vermögensbericht zeigt nach Ende des Jahres, wie viel in der Erhaltungsrücklage ist und welches Vermögen die Gemeinschaft sonst hat.

Der Verwalter muss den Vermögensbericht jedes Jahr aufstellen und allen Eigentümern zur Verfügung stellen. Er enthält den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens, also etwa Kontostände, offene Forderungen und Verbindlichkeiten.

Über den Vermögensbericht wird nicht abgestimmt. Er soll den Eigentümern und Käufern zeigen, wie die Gemeinschaft wirtschaftlich dasteht.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 4 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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