Für Eigentümer und Beiräte
WEG-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um Eigentumswohnung und Eigentümergemeinschaft, kurz erklärt und mit der Stelle im Gesetz. Ausführlicher wird es in unseren Ratgebern.
A
- Abrechnungsspitze
Die Abrechnungsspitze ist der Unterschied zwischen deinem Kostenanteil laut Jahresabrechnung und den Vorschüssen, die du nach Wirtschaftsplan zahlen solltest.
B
- Bauliche Veränderung
Eine bauliche Veränderung ist jede Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgeht, etwa ein Aufzug, eine Wallbox oder ein Dachausbau.
- Beschluss-Sammlung
Die Beschluss-Sammlung ist das fortlaufende Verzeichnis aller Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen einer Eigentümergemeinschaft seit dem 01.07.2007.
E
- Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das Treffen aller Wohnungseigentümer, in dem die Gemeinschaft über ihre Angelegenheiten beschließt.
- Erhaltung
Erhaltung meint alles, was nötig ist, um das gemeinschaftliche Eigentum in gutem Zustand zu halten oder wiederherzustellen, früher Instandhaltung und Instandsetzung genannt.
- Erhaltungsrücklage
Die Erhaltungsrücklage ist das Geld, das die Gemeinschaft für spätere Reparaturen und Sanierungen am gemeinsamen Eigentum anspart, früher Instandhaltungsrücklage genannt.
G
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kurz GdWE oder WEG, ist rechtsfähig und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum für alle Eigentümer.
- Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum ist alles in einer Wohnanlage, was nicht Sondereigentum ist: das Grundstück, die tragenden Teile, das Dach, die Fassade und die gemeinsamen Leitungen.
- Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist das Regelwerk einer Eigentümergemeinschaft, meist Teil der Teilungserklärung, und geht dem Gesetz vor, wo dieses Abweichungen erlaubt.
H
- Hausgeld
Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt, damit laufende Kosten und die Erhaltungsrücklage gedeckt sind.
J
- Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung stellt nach Ende des Kalenderjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft dar und verteilt sie auf die Eigentümer.
K
- Kostenverteilungsschlüssel
Der Kostenverteilungsschlüssel legt fest, wie die Kosten der Gemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden, ohne andere Regel nach Miteigentumsanteilen.
M
- Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil, kurz MEA, ist dein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum und meist in Tausendsteln angegeben.
N
- Notmaßnahme
Eine Notmaßnahme ist eine dringende Maßnahme, die ein Schaden am gemeinschaftlichen Eigentum sofort verlangt und die nicht bis zu einem Beschluss warten kann.
S
- Sondereigentum
Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, zusammen mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
- Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten, einen Kellerraum oder einen Stellplatz.
- Sonderumlage
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümer beschließen, wenn das Hausgeld und die Rücklage für eine Ausgabe nicht reichen.
T
- Teilungserklärung
Die Teilungserklärung teilt ein Grundstück mit Gebäude in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist.
U
- Umlaufbeschluss
Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss ohne Versammlung, dem alle Eigentümer in Textform zustimmen.
V
- Vermögensbericht
Der Vermögensbericht zeigt nach Ende des Jahres, wie viel in der Erhaltungsrücklage ist und welches Vermögen die Gemeinschaft sonst hat.
- Verwalter
Der Verwalter führt die Geschäfte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und vertritt sie nach außen.
- Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat ist ein gewähltes Gremium aus Wohnungseigentümern, das den Verwalter unterstützt und überwacht.
W
- Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan schätzt die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Jahr und legt fest, welches Hausgeld jeder Eigentümer zahlt.
Z
- Zertifizierter Verwalter
Ein zertifizierter Verwalter hat vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen, dass er die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung hat.
Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.