WEG-Lexikon
Sonderumlage
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümer beschließen, wenn das Hausgeld und die Rücklage für eine Ausgabe nicht reichen.
Typische Anlässe sind eine Dach- oder Fassadensanierung, eine neue Heizung oder ein Engpass in der Kasse. Der Beschluss legt die Höhe, die Verteilung auf die Eigentümer und die Fälligkeit fest, oft in Raten.
Die Sonderumlage schuldet, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist. Beim Verkauf einer Wohnung lohnt sich deshalb ein Blick in die Beschluss-Sammlung.
Gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 1 WEG
Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest
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