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WEG-Lexikon

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan schätzt die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Jahr und legt fest, welches Hausgeld jeder Eigentümer zahlt.

Der Verwalter stellt den Plan für jedes Kalenderjahr auf. Die Eigentümer beschließen über die Vorschüsse, also das Hausgeld, und über die Zuführung zur Rücklage. Der Plan gilt, bis ein neuer beschlossen ist, wenn der Beschluss das so vorsieht.

Ein guter Wirtschaftsplan rechnet mit den Kosten des Vorjahres und bekannten Änderungen, etwa neuen Versicherungsbeiträgen. Stimmt er gut, fällt die Abrechnungsspitze am Jahresende klein aus.

Gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 1 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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