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WEG-Lexikon

Erhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage ist das Geld, das die Gemeinschaft für spätere Reparaturen und Sanierungen am gemeinsamen Eigentum anspart, früher Instandhaltungsrücklage genannt.

Eine angemessene Erhaltungsrücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Wie hoch sie sein soll, schreibt das Gesetz nicht vor. Sie hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab und wird mit dem Wirtschaftsplan festgelegt. Der Anteil fließt mit dem Hausgeld jeden Monat in die Rücklage.

Die Rücklage gehört der Gemeinschaft. Wer seine Wohnung verkauft, bekommt seinen Anteil nicht ausgezahlt, er bleibt bei der Wohnung. Wie viel in der Rücklage ist, steht jedes Jahr im Vermögensbericht.

Gesetzliche Grundlage: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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