WEG-Lexikon
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung stellt nach Ende des Kalenderjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft dar und verteilt sie auf die Eigentümer.
Der Verwalter stellt die Abrechnung auf. Jeder Eigentümer bekommt seine Einzelabrechnung mit seinem Anteil an den Kosten. Beschlossen wird seit 2020 nur noch über die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse, also über die Abrechnungsspitze.
Der Verwaltungsbeirat soll die Abrechnung vorher prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Zusammen mit der Abrechnung kommt der Vermögensbericht.
Gesetzliche Grundlage: § 28 Abs. 2 WEG
Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest
Verwandte Begriffe
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