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WEG-Lexikon

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das Treffen aller Wohnungseigentümer, in dem die Gemeinschaft über ihre Angelegenheiten beschließt.

Der Verwalter muss mindestens einmal im Jahr zur Versammlung einladen. Die Einladung geht in Textform raus, also auch per E-Mail, mit einer Frist von mindestens drei Wochen, außer es ist besonders eilig. Die Tagesordnung muss die Beschlussgegenstände so bezeichnen, dass jeder weiß, worum es geht.

Seit der Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig, egal wie viele kommen. Beschlossen wird mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Eigentümer können beschließen, dass man auch online teilnehmen darf. Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt.

Gesetzliche Grundlage: §§ 23 bis 25 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Eigentümerversammlung und Beschlüsse. So entscheidet eure Gemeinschaft

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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