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WEG-Lexikon

Umlaufbeschluss

Ein Umlaufbeschluss ist ein Beschluss ohne Versammlung, dem alle Eigentümer in Textform zustimmen.

Seit 2020 reicht dafür die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Grundsätzlich müssen alle Eigentümer zustimmen. Die Eigentümer können aber beschließen, dass für einen bestimmten Gegenstand im Umlauf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.

Umlaufbeschlüsse sparen Zeit bei klaren Fragen, etwa bei einem Angebot für eine kleine Reparatur. Bei Saleo stimmen die Eigentümer direkt in der App ab, das Ergebnis landet von selbst in der Beschluss-Sammlung.

Gesetzliche Grundlage: § 23 Abs. 3 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Eigentümerversammlung und Beschlüsse. So entscheidet eure Gemeinschaft

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Fragen zu deiner Gemeinschaft? Sprich uns an, wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Rhein-Main.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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