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WEG-Lexikon

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kurz GdWE oder WEG, ist rechtsfähig und verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum für alle Eigentümer.

Die Gemeinschaft kann selbst Verträge schließen, Konten führen, klagen und verklagt werden. Sie entsteht mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher. Ihr Name ist meist die Anschrift des Hauses, etwa „WEG Musterstraße 12“.

Nach außen vertritt der Verwalter die Gemeinschaft. Die Eigentümer entscheiden in der Versammlung, was die Gemeinschaft tut. Das Gemeinschaftskonto gehört der Gemeinschaft und nicht dem Verwalter.

Gesetzliche Grundlage: § 9a WEG

Verwandte Begriffe

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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