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WEG-Lexikon

Sondereigentum

Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, zusammen mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Zum Sondereigentum gehören die Räume deiner Wohnung und die Teile darin, die man verändern kann, ohne dass das Gemeinschaftseigentum oder andere Eigentümer beeinträchtigt werden, etwa Innentüren, Bodenbeläge oder nichttragende Wände. Seit 2020 können auch Stellplätze und Freiflächen Sondereigentum sein.

Für das Sondereigentum bist du selbst verantwortlich, auch für Reparaturen. Bei Wohnungseigentum spricht man vom Sondereigentum an einer Wohnung, bei Läden oder Büros vom Teileigentum.

Gesetzliche Grundlage: §§ 1, 3, 5 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Schaden im Haus. Wer ist zuständig, und wer zahlt?

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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