WEG-Lexikon
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil, kurz MEA, ist dein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum und meist in Tausendsteln angegeben.
Jede Wohnung ist mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden. Er steht im Grundbuch und in der Teilungserklärung, zum Beispiel 125/1000. Oft orientiert er sich an der Wohnfläche, das muss aber nicht so sein.
Ohne andere Regel richtet sich nach dem Miteigentumsanteil, wie viel du von den Kosten trägst. Bei Abstimmungen zählt dagegen grundsätzlich jeder Kopf eine Stimme, außer die Gemeinschaftsordnung sagt etwas anderes.
Gesetzliche Grundlage: §§ 1, 16 WEG
Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest
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