WEG-Lexikon
Kostenverteilungsschlüssel
Der Kostenverteilungsschlüssel legt fest, wie die Kosten der Gemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden, ohne andere Regel nach Miteigentumsanteilen.
Das Gesetz verteilt die Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Die Gemeinschaftsordnung kann etwas anderes vorsehen, zum Beispiel nach Wohnfläche, nach Einheiten oder nach Verbrauch.
Seit 2020 können die Eigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten mit einfacher Mehrheit einen anderen Schlüssel beschließen. Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung zum großen Teil nach Verbrauch verteilt.
Gesetzliche Grundlage: § 16 WEG
Mehr dazu im Ratgeber: Hausgeld, Abrechnung und Rücklage. Was du als Eigentümer wissen solltest
Verwandte Begriffe
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