Saleo Zurück zur Startseite

WEG-Lexikon

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist das Regelwerk einer Eigentümergemeinschaft, meist Teil der Teilungserklärung, und geht dem Gesetz vor, wo dieses Abweichungen erlaubt.

In der Gemeinschaftsordnung stehen zum Beispiel abweichende Kostenschlüssel, Sondernutzungsrechte, Regeln zur Vermietung oder Zustimmungspflichten beim Verkauf. Sie ist eine Vereinbarung aller Eigentümer und wirkt gegen Käufer, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.

Ändern lässt sie sich grundsätzlich nur, wenn alle Eigentümer zustimmen. Einiges können die Eigentümer aber auch mit Mehrheit beschließen, etwa einen anderen Kostenschlüssel.

Gesetzliche Grundlage: § 10 WEG

Verwandte Begriffe

Fragen zu deiner Gemeinschaft? Sprich uns an, wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Rhein-Main.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle Begriffe im WEG-Lexikon