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WEG-Lexikon

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt ein Grundstück mit Gebäude in Wohnungseigentum auf und legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist.

Der Eigentümer des Grundstücks, oft ein Bauträger, gibt sie vor dem Grundbuchamt ab. Dazu gehören ein Aufteilungsplan mit den Grundrissen und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Meist ist die Gemeinschaftsordnung in derselben Urkunde enthalten.

Für Käufer und Eigentümer ist die Teilungserklärung die Grundlage für fast alle Fragen: Wem gehört welcher Raum, wer zahlt welche Kosten, welche Rechte hängen an der Wohnung. Bei der Übernahme einer Gemeinschaft legt Saleo die Einheiten und Anteile daraus an.

Gesetzliche Grundlage: § 8 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Kaufen, verkaufen, erben. Wenn eine Wohnung den Eigentümer wechselt

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Fragen zu deiner Gemeinschaft? Sprich uns an, wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Rhein-Main.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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