Saleo Zurück zur Startseite

WEG-Lexikon

Sondernutzungsrecht

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten, einen Kellerraum oder einen Stellplatz.

Die Fläche bleibt Gemeinschaftseigentum, aber nur der Berechtigte darf sie nutzen. Sondernutzungsrechte entstehen durch Vereinbarung, meist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, und wirken gegen Käufer, wenn sie im Grundbuch stehen.

Wer die Kosten für die Fläche trägt, etwa für die Pflege eines Gartens, regelt oft die Gemeinschaftsordnung. Steht dort nichts, entscheiden die Eigentümer per Beschluss über die Kostenverteilung.

Gesetzliche Grundlage: § 10 WEG

Verwandte Begriffe

Fragen zu deiner Gemeinschaft? Sprich uns an, wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Rhein-Main.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle Begriffe im WEG-Lexikon