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WEG-Lexikon

Bauliche Veränderung

Eine bauliche Veränderung ist jede Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgeht, etwa ein Aufzug, eine Wallbox oder ein Dachausbau.

Bauliche Veränderungen werden durch Beschluss der Eigentümer gestattet oder beschlossen. Einige Maßnahmen darf jeder Eigentümer verlangen, wenn er die Kosten trägt: Barrierefreiheit, Laden von Elektrofahrzeugen, Einbruchschutz, ein schneller Internetanschluss und Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke).

Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG. In der Regel zahlen die Eigentümer, die zugestimmt haben, und sie dürfen die Maßnahme dann auch nutzen. Alle zahlen, wenn der Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile gefasst wurde, außer die Kosten sind unverhältnismäßig, oder wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren.

Gesetzliche Grundlage: §§ 20, 21 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Bauliche Veränderungen. Was darf ich, und was muss die Gemeinschaft erlauben?

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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