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WEG-Lexikon

Verwaltungsbeirat

Der Verwaltungsbeirat ist ein gewähltes Gremium aus Wohnungseigentümern, das den Verwalter unterstützt und überwacht.

Seit 2020 können die Eigentümer frei festlegen, wie viele Mitglieder der Beirat hat. Er soll den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungnahme versehen, bevor die Eigentümer darüber beschließen.

Arbeiten die Mitglieder unentgeltlich, haften sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Saleo prüft der Beirat Rechnungen und Belege direkt in der App.

Gesetzliche Grundlage: § 29 WEG

Mehr dazu im Ratgeber: Verwaltungsbeirat. Was er darf, was er muss, wofür er haftet

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Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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