Ratgeber
Schimmel in der Eigentumswohnung. Wer muss handeln, wer zahlt?
Erst ist es nur ein grauer Schatten hinter dem Schrank, dann riecht das Schlafzimmer muffig. Schimmel ist ärgerlich, und in einer Eigentümergemeinschaft wird er schnell zur Streitfrage. Die Gemeinschaft sagt, es liegt am Lüften, du sagst, die Wand ist feucht. Entscheidend ist am Ende eine einzige Frage: Woher kommt die Feuchtigkeit?
Was solltest du tun, wenn du Schimmel entdeckst?
Mach zuerst Fotos, mit Datum und einem Gegenstand für die Größe, bevor du irgendetwas wegwischst. Melde den Schimmel dann der Verwaltung, mit genauer Stelle: Außenwand, Fensterlaibung, Zimmerecke, Decke unter dem Dach. Bis zur Klärung lüftest du mehrmals am Tag kurz mit weit geöffnetem Fenster und rückst Möbel ein Stück von den Außenwänden ab. Große Flächen entfernst du nicht selbst, sonst ist die Ursache später schwer zu belegen.
Warum ist die Ursache so wichtig?
Weil davon abhängt, wer zuständig ist. Kommt die Feuchtigkeit aus der Außenwand, dem Dach, undichten Fenstern oder einer Leitung der Gemeinschaft, liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum. Diese Teile gehören zwingend allen, auch wenn sie in deiner Wohnung liegen (§ 5 Abs. 2 WEG). Dann muss die Gemeinschaft den Mangel beheben, denn die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist ihre Aufgabe (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Entsteht der Schimmel dagegen, weil zu wenig gelüftet oder geheizt wird, ist es Sache dessen, der in der Wohnung lebt. Oft hilft nur ein Fachbetrieb oder ein Gutachter, der misst, woher die Nässe kommt.
Muss ich die Verwaltung in meine Wohnung lassen?
Ja, wenn es um die Ursache geht. Jeder Eigentümer muss dulden, dass seine Wohnung betreten wird, soweit das für die Verwaltung nötig ist und ihm darüber hinaus kein unzumutbarer Nachteil entsteht (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Ein Termin wird vorher abgestimmt. Vermietest du, stimmst du ihn mit deinem Mieter ab.
Wer zahlt die Schimmelsanierung?
Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum, zahlt die Gemeinschaft die Beseitigung der Ursache, also etwa die Abdichtung der Wand oder den Austausch des Fensters. Die Kosten verteilen sich nach dem Schlüssel eurer Gemeinschaft (§ 16 Abs. 2 WEG). Liegt die Ursache am Lüften und Heizen, trägt die Kosten, wer den Schimmel verursacht hat. Ob Folgeschäden in deiner Wohnung, etwa an Tapete oder Boden, ersetzt werden und von wem, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu, wie Schäden im Haus verteilt werden, steht im Ratgeber Schaden im Haus, wer zahlt.
Dein Mieter meldet Schimmel. Was nun?
Nimm die Meldung ernst und gib sie mit Fotos an die Verwaltung weiter. Dein Mieter muss einen Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB), du musst die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Liegt die Ursache am Gebäude, kann die Miete gemindert sein, solange der Mangel besteht (§ 536 BGB). Liegt sie am Wohnverhalten, nicht. Deshalb lohnt es sich, die Ursache früh und sauber klären zu lassen.
Mit Saleo
Bei Saleo meldest du Schimmel in der App, mit Fotos und der genauen Stelle, dein Mieter kann das genauso. Wir lassen die Ursache prüfen, beauftragen den passenden Fachbetrieb und halten am Schaden fest, was gefunden und entschieden wurde. Der Status ist für alle Beteiligten sichtbar, vom ersten Foto bis zur trockenen Wand.
Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.